go-international IO-V 4.2 Export-Schecks für Fernmärkte Link zur Förderung

Kofinanziert werden die nachstehenden Kostenarten ab Antragstellung, die dem Zielmarkt eindeutig zuordenbar sind.

  • Beratungskosten: Das Beratungsunternehmen muss im Antragsformular genannt und vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter approbiert werden. Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Wird dieses erst im Zuge des Markteinstiegs ausgewählt bzw. geändert, müssen seine Kontaktdaten der genehmigenden Stelle (Förderungsmanager) bekannt gegeben und um Zustimmung angesucht werden. Das Beratungsunternehmen muss im Zielmarkt ansässig sein.
  • Für den Markteintritt: Beratungsleistungen eines im Zielmarkt ansässigen Beratungsunternehmens oder des örtlichen AußenwirtschaftsCenters in Form einer umfassenden Projektbetreuung (UPB). Des Weiteren werden Dolmetschkosten durch ein im Zielmarkt ansässiges Unternehmen gefördert. 
  • Rechts- und Steuerberatungskosten zu den Themen Firmengründung (bis 3 Monate nach erfolgter Firmengründung/Akquisition), Zertifizierungen, Lizenzen oder gewerblicher Rechtsschutz im Ausland. Kosten für  Risikoanalysen, die durch Vertreter wirtschaftlicher Berufe oder AußenwirtschaftsCenter erstellt werden, sind ebenso förderbar. Wenn bereits ein Tochterunternehmen im Zielmarkt besteht bzw. seit 2011 eine go-international Förderung zu Rechts- und Steuerberatungskosten für diesen Zielmarkt ausgezahlt wurde, ist eine Förderung dieser Kosten nicht möglich. 
  • Operative Studies: Firmenspezifische Studien für Branchen, in denen seit 2011 bereits eine Branchenfokus- bzw. Dienstleistungsfokusstudie durch das AußenwirtschaftsCenter erstellt wurde (siehe Liste Branchenfokus- bzw. Dienstleistungsfokusstudie). Wenn seit 2011 eine go-international Förderung zu Operative Studies für diesen Zielmarkt ausgezahlt wurde, ist eine Förderung dieser Kosten nicht möglich.
  • Reisekosten: Flug- oder Bahnkosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in den Zielmarkt und retour, die dem Markteintritt dienen.
  • Veranstaltungskosten im Zielmarkt: Teilnahme-/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkongressen: Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen (inkl. Abwicklungskosten für Verzollung),  Aufbau,  Miete (auch für Säle) und Dolmetscher/Standhilfen aus dem Zielmarkt. Der Versand von Ausstellungsware/ Mustermaschinen zu einer Messe wird nur gefördert, wenn der Rücktransport belegt ist. Bei Fachkongressen kann nur die Teilnahme an ausländischen Kongressen und Symposien gefördert werden. Der Fördernehmer muss aktiv beteiligt sein, z.B. Stand für Verkaufspräsentationen und Kundenakquise; Fachvortrag eines Firmenvertreters oder eines durch den Fördernehmer nominierten Vortragenden (Kooperation mit Universitäten etc.).
  • Marketingkosten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes: Übersetzung, Gestaltung und Druck von Werbemitteln und Etiketten, Produktion, Synchronisation und Übersetzung von Werbefilmen, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Übersetzung von Websites, Schaltung von Inseraten und Werbekampagnen im Zielmarkt, Online- und Social Media Werbung via Google, Facebook etc., Versandkosten für Mustersendungen, Listinggebühren.
  • Inkubatorbürokosten (für max. 6 Monate): Wenn ein Büro für die nachhaltige Verankerung im Markt unerlässlich ist und es bei einem professionellen Anbieter (Business Center) angemietet wird.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.03.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung und Rechnungsaufstellung
    (siehe Formular)
  • Kopien aller Rechnungen 
  • Die Rechnungen müssen an den Förderungswerber adressiert sein. 
  • Die erbrachten Leistungen inklusive der Kosten sind einzeln aufzuschlüsseln.
  • Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein. Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung reicht aus).
  • Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich unabhängig vom Rechnungsbetrag auf maximal € 250,-.
    Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. 
  • Kopien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Monatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert.
  • Allgemeine Nachweise:
  • Beratungskosten: Ergebnisse Marktforschung, Umfrage, Marktstudie, Präsentationen, Beratungs- und Tätigkeitsbericht
  • Reisekosten: Geeigneter Nachweis der Mitarbeitereigenschaft (GKK-Meldebestätigung) bzw. Werkvertragsnehmereigenschaft (Werkvertrag) 
  • Veranstaltungskosten: Ausstellerverzeichnis, Fotos, Teilnehmerlisten, Programm  
  • Marketingkosten: Belegexemplare Printmaterial, Video, Kampagneneinstellungen für Online-Werbungen, aus denen hervorgeht, wie viel für den Zielmarkt angefallen ist
  • Inkubatorbürokosten: Kopie Mietvertrag/Mietvereinbarung
  • Kosten für die Teilnahme an Fachkongressen: Ausstellerverzeichnis, Fotos, Teilnehmerlisten, Programm  
  • Rechts- und Steuerberatungskosten: Ergebnisse Risikoanalyse; bei Firmengründung/ Akquisition Wortlaut und Adresse der neuen Niederlassung, Firmenbuchnummer, genaues Gründungs- bzw. Akquisitionsdatum, Höhe der Beteiligung.
  • Operative Studies: Exemplar der Studie
    Nachweise können auch digital erbracht werden: durch Beilage eines USB Sticks, CD, DVD oder Bekanntgabe eines Links, auf dem die entsprechenden Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen. Die Kosten müssen eindeutig dem Zielmarkt zuordenbar sein.
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go-International" (IO-V) im Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036318