Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Kofinanziert werden die nachstehenden Kostenarten ab Antragstellung, die dem Zielmarkt eindeutig zuordenbar sind.
- Beratungskosten: Das Beratungsunternehmen muss im Antragsformular genannt und vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter approbiert werden. Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Wird dieses erst im Zuge des Markteinstiegs ausgewählt bzw. geändert, müssen seine Kontaktdaten der genehmigenden Stelle (Förderungsmanager) bekannt gegeben und um Zustimmung angesucht werden. Das Beratungsunternehmen muss im Zielmarkt ansässig sein.
- Für den Markteintritt: Beratungsleistungen eines im Zielmarkt ansässigen Beratungsunternehmens oder des örtlichen AußenwirtschaftsCenters in Form einer umfassenden Projektbetreuung (UPB). Des Weiteren werden Dolmetschkosten durch ein im Zielmarkt ansässiges Unternehmen gefördert.
- Rechts- und Steuerberatungskosten zu den Themen Firmengründung (bis 3 Monate nach erfolgter Firmengründung/Akquisition), Zertifizierungen, Lizenzen oder gewerblicher Rechtsschutz im Ausland. Kosten für Risikoanalysen, die durch Vertreter wirtschaftlicher Berufe oder AußenwirtschaftsCenter erstellt werden, sind ebenso förderbar. Wenn bereits ein Tochterunternehmen im Zielmarkt besteht bzw. seit 2011 eine go-international Förderung zu Rechts- und Steuerberatungskosten für diesen Zielmarkt ausgezahlt wurde, ist eine Förderung dieser Kosten nicht möglich.
- Operative Studies: Firmenspezifische Studien für Branchen, in denen seit 2011 bereits eine Branchenfokus- bzw. Dienstleistungsfokusstudie durch das AußenwirtschaftsCenter erstellt wurde (siehe Liste Branchenfokus- bzw. Dienstleistungsfokusstudie). Wenn seit 2011 eine go-international Förderung zu Operative Studies für diesen Zielmarkt ausgezahlt wurde, ist eine Förderung dieser Kosten nicht möglich.
- Reisekosten: Flug- oder Bahnkosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in den Zielmarkt und retour, die dem Markteintritt dienen.
- Veranstaltungskosten im Zielmarkt: Teilnahme-/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkongressen: Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen (inkl. Abwicklungskosten für Verzollung), Aufbau, Miete (auch für Säle) und Dolmetscher/Standhilfen aus dem Zielmarkt. Der Versand von Ausstellungsware/ Mustermaschinen zu einer Messe wird nur gefördert, wenn der Rücktransport belegt ist. Bei Fachkongressen kann nur die Teilnahme an ausländischen Kongressen und Symposien gefördert werden. Der Fördernehmer muss aktiv beteiligt sein, z.B. Stand für Verkaufspräsentationen und Kundenakquise; Fachvortrag eines Firmenvertreters oder eines durch den Fördernehmer nominierten Vortragenden (Kooperation mit Universitäten etc.).
- Marketingkosten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes: Übersetzung, Gestaltung und Druck von Werbemitteln und Etiketten, Produktion, Synchronisation und Übersetzung von Werbefilmen, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Übersetzung von Websites, Schaltung von Inseraten und Werbekampagnen im Zielmarkt, Online- und Social Media Werbung via Google, Facebook etc., Versandkosten für Mustersendungen, Listinggebühren.
- Inkubatorbürokosten (für max. 6 Monate): Wenn ein Büro für die nachhaltige Verankerung im Markt unerlässlich ist und es bei einem professionellen Anbieter (Business Center) angemietet wird.