Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden 50 % der angefallenen Beratungskosten (Nettokosten, d.h. ohne Umsatzsteuer) durch ein zertifiziertes österreichisches Export-Beratungsunternehmen bis zu einer Gesamtsumme von EUR 4.000 pro Antrag (max. 2 Anträge pro Unternehmen möglich, siehe oben Antragsberechtigung).
Die Beratungsleistung darf sich nicht nur auf die Erarbeitung eines Konzepts für den Markteintritt beschränken, sondern muss auch Bereiche wie Exportfinanzierung und Absicherung von Erstgeschäften inkludieren. Die Exportberater müssen das beratene Unternehmen an das Serviceangebot der AUSSENWIRTSCHAFT der Wirtschaftskammern heranführen und im Abschlussbericht einen Nachweis für die Kontaktaufnahme mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, einem AußenwirtschaftsCenter oder der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erbringen.