go-international IO-V 1.2.1 Consulting-Coaching Link zur Förderung

Gefördert werden 50 % der angefallenen Beratungskosten (Nettokosten, d.h. ohne Umsatzsteuer) durch ein zertifiziertes österreichisches Export-Beratungsunternehmen bis zu einer Gesamtsumme von EUR 4.000 pro Antrag (max. 2 Anträge pro Unternehmen möglich, siehe oben Antragsberechtigung).

Die Beratungsleistung darf sich nicht nur auf die Erarbeitung eines Konzepts für den Markteintritt beschränken, sondern muss auch Bereiche wie Exportfinanzierung und Absicherung von Erstgeschäften inkludieren. Die Exportberater  müssen das beratene Unternehmen an das Serviceangebot der AUSSENWIRTSCHAFT der Wirtschaftskammern heranführen und im Abschlussbericht einen Nachweis für die Kontaktaufnahme mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, einem AußenwirtschaftsCenter oder der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erbringen.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss der Beratung, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.03.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Bericht des Exportberaters
  • Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung und Rechnungsaufstellung
    (siehe Formular)
  • Kopien aller Rechnungen 
  • Die Rechnungen müssen an den Förderungswerber adressiert sein. 
  • Die erbrachten Leistungen inklusive der Kosten sind einzeln aufzuschlüsseln.
  • Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein.
  • Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung reicht aus).
  • Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich unabhängig vom Rechnungsbetrag auf maximal EUR 250,-. Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen.
  • Kopien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Monatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert.
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go international" (IO-V) im Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036284