Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es werden die Kosten für nachstehende Aufwendungen mit 50 % der nachgewiesenen Nettokosten, d.h. ohne Umsatzsteuer, gefördert.
- Beratung: Beratungsleistungen durch ein unternehmensexternes Beratungsunternehmen im Bereich internationales Projektgeschäft (z.B. IFIs, EU, UN). Der maximale Förderbetrag pro Beratung beträgt EUR 6.000,-.
- Schulung: Weiterbildungskosten durch einen unternehmensexternen Weiterbildungsanbieter:
- Seminare/Kurse, die einschlägiges Know-how auf dem Gebiet des drittfinanzierten Projektgeschäfts vermitteln (z.B. UN Procurement-Seminar, CV-Writing, Erstellung von Bids, Proposals und Förderansuchen). Der maximale Förderbetrag pro Schulungsteilnehmer beträgt EUR 1.000,-.
- Studiengänge, die mindestens zwei Semester dauern, mit dem Erwerb eines akademischen Grades abschließen und die nachweislich Know-how im Bereich des internationalen Projektgeschäfts vermitteln. Der maximale Förderbetrag pro Schulungsteilnehmer beträgt EUR 5.000,-.
- Pro genehmigten Antrag wird eine Fördersumme von maximal EUR 12.000,- ausgezahlt.
- In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen bis 31.12.2018 (sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen) maximal zwei Anträge einreichen (Kombination von Beratung und Schulung möglich).
- Nicht gefördert werden unter anderen Reise- und Nächtigungskosten, Verpflegung, Zertifizierungskosten.