go-international IO-V 1.2.3 Hilfestellung drittfinanzierte öffentliche Projekte Link zur Förderung

Es werden die Kosten für nachstehende Aufwendungen mit 50 % der nachgewiesenen Nettokosten, d.h. ohne Umsatzsteuer, gefördert.

  • Beratung: Beratungsleistungen  durch ein unternehmensexternes Beratungsunternehmen im Bereich internationales Projektgeschäft (z.B. IFIs, EU, UN). Der maximale Förderbetrag pro Beratung beträgt EUR 6.000,-.
  • Schulung: Weiterbildungskosten durch einen unternehmensexternen Weiterbildungsanbieter:
    • Seminare/Kurse, die einschlägiges Know-how auf dem Gebiet des drittfinanzierten Projektgeschäfts vermitteln (z.B. UN Procurement-Seminar, CV-Writing, Erstellung von Bids, Proposals und Förderansuchen). Der maximale Förderbetrag pro Schulungsteilnehmer beträgt EUR 1.000,-.
    • Studiengänge, die mindestens zwei Semester dauern, mit dem Erwerb eines akademischen Grades abschließen und die nachweislich Know-how im Bereich des internationalen Projektgeschäfts vermitteln. Der maximale Förderbetrag pro Schulungsteilnehmer beträgt EUR 5.000,-.
  • Pro genehmigten Antrag wird eine Fördersumme von maximal EUR 12.000,- ausgezahlt.
  • In der gesamten Förderperiode kann ein Unternehmen bis 31.12.2018 (sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen) maximal zwei Anträge einreichen (Kombination von Beratung und Schulung möglich).
  • Nicht gefördert werden unter anderen Reise- und Nächtigungskosten, Verpflegung, Zertifizierungskosten.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss der Beratung/Schulung, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.03.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung und Rechnungsaufstellung
    (siehe Formular)
  • Kopien aller Rechnungen 
  • Die Rechnungen müssen an den Förderungswerber adressiert sein. 
  • Die erbrachten Leistungen inklusive der Kosten sind einzeln aufzuschlüsseln.
  • Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein.
  • Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung reicht aus).
  • Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich unabhängig vom Rechnungsbetrag auf maximal EUR 250,-. Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. 
  • Kopien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Monatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert. 

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go international" (IO-V) im Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036276