Die Antragstellung ist gebührenfrei
Unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.03.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:
- Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung und Rechnungsaufstellung
(siehe Formular) - Kopien aller Rechnungen
- Die Rechnungen müssen an den Förderungswerber adressiert sein.
- Die erbrachten Leistungen inklusive der Kosten sind einzeln aufzuschlüsseln.
- Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein.
- Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung reicht aus).
- Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich unabhängig vom Rechnungsbetrag auf maximal EUR 250.
Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. - Kopien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkarten-Monatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert.
- Allgemeine Nachweise
- Beratungskosten: Ergebnisse Marktforschung, Umfrage, Marktstudie, Präsentationen, Beratungs- und Tätigkeitsbericht
- Reisekosten: Geeigneter Nachweis der Mitarbeitereigenschaft (GKK-Meldebestätigung) bzw. Werkvertragsnehmereigenschaft (Werkvertrag)
- Veranstaltungskosten: Ausstellerverzeichnis, Fotos, Teilnehmerlisten, Programm
- Marketingkosten: Belegexemplare Printmaterial, Video, Kampagneneinstellungen für Online-Werbungen, aus denen hervorgeht, wie viel für den Zielmarkt angefallen ist
- Inkubatorbürokosten: Kopie Mietvertrag/Mietvereinbarung
- Kosten für die Teilnahme an Fachkongressen: Ausstellerverzeichnis, Fotos, Teilnehmerlisten, Programm
- Rechts- und Steuerberatungskosten: Ergebnisse Risikoanalyse; bei Firmengründung/ Akquisition Wortlaut und Adresse der neuen Niederlassung, Firmenbuchnummer, genaues Gründungs- bzw. Akquisitionsdatum, Höhe der Beteiligung.
- Operative Studies: Exemplar der Studie
Nachweise können auch digital erbracht werden: durch Beilage eines USB Sticks, CD, DVD oder Bekanntgabe eines Links, auf dem die entsprechenden Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen. Die Kosten müssen eindeutig dem Zielmarkt zuordenbar sein.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.