NÖ Lehrlingsförderung Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ leistet an Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich Beihilfen (Mobilitätsförderung, Lehrlingsbeihilfe, Begabtenförderung).

Der/dem AntragstellerIn fallen keine Kosten an.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

NÖ Lehrlingsförderung - Richtlinien gültig für Anträge ab 25. Mai 2018; F3-ANF-2062/007-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036185