Anspruch auf die Mobilitätsförderung besteht, wenn:
- die Hin- und Rückfahrt regelmäßig zwischen Wohnsitz und Lehrbetrieb (Ausbildungsstätte) oder Berufsschule erfolgte
- die maßgeblich einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Lehrbetrieb (Ausbildungsstätte) oder Berufsschule mindestens drei Kilometer beträgt
- im Förderungszeitraum die Einkommenshöchstgrenzen nicht überschritten werden
- kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt (Jugend- bzw. TOP-Jugendticket) bestand
- aufgrund der Arbeitszeiten öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden konnten
- durch das Pendeln finanzielle Aufwendungen entstehen, die vom Lehrling zu tragen sind
Anspruch auf die Lehrlingsbeihilfe besteht, wenn:
- innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung das monatliche Gesamtfamilieneinkommen (brutto) nicht überschritten wurde
Anspruch auf die Begabtenförderung besteht, wenn vom Lehrling eine besondere Leistung im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung erbracht wurde.
Besondere Leistungen sind:
- Berufsschulzeugnis, ausschließlich mit der Benotung "Sehr gut"
- Lehrabschlussprüfung mit "Auszeichnung" bestanden
Mobilitätsförderung:
Das Formular (Antrag und Bestätigung) muss bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres bei der Förderstelle einlangen.
Lehrlingsbeihilfe:
Die Lehrlingsbeihilfe wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach muss neuerlich ein Antrag gestellt werden.
Begabtenförderung:
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Ausstellung des Zeugnisses eingebracht werden.
Mobilitätsförderung:
Dem Antrag ist eine Dienstgeberbestätigung beizulegen. Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung der NÖ Lehrlingsförderung sind auf Verlangen vorzulegen.
Lehrlingsbeihilfe:
Dem Antrag ist eine Dienstgeberbestätigung beizulegen. Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung der NÖ Lehrlingsförderung sind auf Verlangen vorzulegen.
Begabtenförderung:
Dem Antrag ist eine Kopie des Berufsschulzeugnisses bzw. des Prüfungszeugnisses der Lehrabschlussprüfung beizulegen.