NÖ Pendlerhilfe Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ leistet an Pendlerinnen und Pendler zum Ausgleich von Nachteilen aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort eine NÖ Pendlerhilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Familien und Generationen, F3
post.f3@noel.gv.at

Der/Dem AntragstellerIn fallen keine Kosten an.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

NÖ Pendlerhilfe - Richtlinien gültig für Anträge ab 25.05.2018 F3-ANF-2082/018-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036169