Fahrtkostenbeihilfe für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Link zur Förderung

Es wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Ausgleich von Nachteilen aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gewährt.

Förderwerber/innen können sein:

Arbeitnehmer/innen mit Hauptwohnsitz in Tirol, wenn sie

  • als Tagespendler/in unter besonders erschwerten Bedingungen den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen und ihnen daraus zusätzliche Kosten entstehen, oder
  • als Wochenpendler/in aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen des Weges vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz nur einmal wöchentlich zumutbar und möglich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Entfernung zwischen Hauptwohnort und Arbeitsort und der Anzahl der Monate, in denen im Jahr vor der Antragstellung gependelt wurde und beträgt

  • für Tagespendler/innen
    • bei einer Entfernung von 20 km bis 39,9 km bis zu € 200,- jährlich
    • bei einer Entfernung von 40 km bis 49,9 km bis zu € 250,- jährlich
    • bei einer Entfernung ab 50 km bis zu € 300,- jährlich
  • für Wochenpendler/innen bei einer Entfernung ab 100 km bis zu € 300,- jährlich

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Um Angaben, die der/die Förderwerber/in bei Antragstellung im Erklärungsweg angegeben hat, überprüfen zu können, behält sich die Förderstelle eine Stichprobenüberprüfung nach Gewährung der Förderung vor.

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Richtlinie Sonderprogramm Fahrtkostenbeihilfe, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1036128