Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Ausgleich von Nachteilen aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gewährt.
Förderwerber/innen können sein:
Arbeitnehmer/innen mit Hauptwohnsitz in Tirol, wenn sie
- als Tagespendler/in unter besonders erschwerten Bedingungen den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen und ihnen daraus zusätzliche Kosten entstehen, oder
- als Wochenpendler/in aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen des Weges vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz nur einmal wöchentlich zumutbar und möglich ist.