Die Maßnahme M14 – „Tierschutz“ wirkt dem Trend des Rückgangs der Weidehaltung entgegen und schafft Anreize für die LandwirtInnen, die Weidehaltung beizubehalten bzw. in die Weidehaltung einzusteigen.
Es werden Leistungen zur Tiergesundheit im Bereich Weidehaltung und Auslauf abgegolten, wobei ein Ausmaß von 120 Tagen Weidehaltung weit über die gesetzlichen Vorschriften zur Bewegungsfreiheit hinausgeht und mit einer deutlichen Verbesserung des Tierwohls verbunden ist. Die Unterstützung wird zudem für besonders tierfreundliche Formen der Gruppenhaltung von männlichen Rindern bzw. Schweinen, zum Beispiel mit erhöhtem Platzangebot und eingestreuten Liegeflächen, gewährt. Damit sollen die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen, abgedeckt werden.
Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:
- Steigerung des Tierwohls durch Weidehaltung (VHA 14.1.1)
- Besonders tierfreundliche Stallhaltung für männliche Rinder und Schweine (VHA 14.1.2)