Tierschutz (M14) Link zur Förderung

Die Maßnahme M14 – „Tierschutz“ wirkt dem Trend des Rückgangs der Weidehaltung entgegen und schafft Anreize für die LandwirtInnen, die Weidehaltung beizubehalten bzw. in die Weidehaltung einzusteigen.

Es werden Leistungen zur Tiergesundheit im Bereich Weidehaltung und Auslauf abgegolten, wobei ein Ausmaß von 120 Tagen Weidehaltung weit über die gesetzlichen Vorschriften zur Bewegungsfreiheit hinausgeht und mit einer deutlichen Verbesserung des Tierwohls verbunden ist. Die Unterstützung wird zudem für besonders tierfreundliche Formen der Gruppenhaltung von männlichen Rindern bzw. Schweinen, zum Beispiel mit erhöhtem Platzangebot und eingestreuten Liegeflächen, gewährt. Damit sollen die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen, abgedeckt werden.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Steigerung des Tierwohls durch Weidehaltung (VHA 14.1.1)
  • Besonders tierfreundliche Stallhaltung für männliche Rinder und Schweine (VHA 14.1.2)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70,
1200 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001) angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.8/0089-II/3/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

228,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1036086