In der Maßnahme M13 – „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ sollen die niedrigeren Erträge und höheren Kosten der Bewirtschaftung in diesen Gebieten ausgeglichen und ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe - insbesondere in den Berggebieten und hier vor allem bei den Betrieben mit hohen naturbedingten Benachteiligungen gegenüber den Gunstlagen - geleistet werden.
Ferner soll durch die Umsetzung der Maßnahme die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung einer traditionellen Kulturlandschaft mit einer besonderen ökologischen Bedeutung und der Besiedelung in diesen Gebieten unterstützt werden.
Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:
- Zahlungen für Berggebiete (VHA 13.1.1)
- Zahlungen für andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (VHA 13.2.1)
- Zahlungen für andere, aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (VHA 13.3.1)