Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Umsetzung der Maßnahme M12 – „Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie“ dient der Abgeltung von verpflichtenden Auflagen, die zur Umsetzung im Rahmen von Natura 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt wurden und welche entsprechende Mehrkosten und Mindererlöse für die landwirtschaftlichen Betriebe verursachen. Das Ziel der Maßnahme besteht darin, einerseits gute Erhaltungszustände von geschützten Lebensräumen zu sichern bzw. wiederherzustellen und andererseits die wirtschaftliche Basis für die LandbewirtschafterInnen sicherzustellen.
Neben der Förderung einer extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000 Gebieten und in FFH-Lebensraumtypen in sonstigen Schutzgebieten soll die Maßnahmen insgesamt zu einer Akzeptanzsteigerung für das europäische Schutzgebietsnetz führen. Zum Schutz der Oberflächengewässer, aber insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource werden darüber hinaus entsprechende Maßnahmen gesetzt, um die diffusen Einträge von Nährstoffen und Pestiziden insbesondere aus der Landwirtschaft zu reduzieren.
Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:
- Umsetzung von Natura 2000 auf landwirtschaftlichen Flächen (VHA 12.1.1)
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf landwirtschaftlichen Flächen (VHA 12.3.1)