Die Maßnahme M11 – „Ökologischer/biologischer Landbau“ unterstützt die Beibehaltung bzw. die effiziente Umsetzung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und –methoden. Die Unterstützung umfasst die durch die Verpflichtungen entstandenen zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen.
Die Biologische Landwirtschaft ist eine „multifunktionale Maßnahme“, die zur Erreichung verschiedenster Ziele beiträgt (z. B. Gewässer-, Boden- und Ressourcenschutz, Erhalt und Verbesserung der Biodiversität, Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von und der Wertschöpfung in ländlichen Räumen, Innovation und Diversifizierung etc.), wobei die Bestimmungen der Maßnahme besonders in den Bereichen Biodiversität, Boden und Wasser über die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung hinausgehen.
Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:
- Beibehaltung ökologischer / biologischer Wirtschaftsweise (VHA 11.2.1)