Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Maßnahme M10 – „Agrarumwelt- und Klimamaßnahme“ umfasst 19 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung eine nachhaltige Landbewirtschaftung gefördert und ein Beitrag zum Schutz wertvoller Naturressourcen sowie zur Erhaltung und Verbesserung eines guten Umweltzustandes bzw. einer artenreichen Kulturlandschaft geleistet werden soll. Die Unterstützung umfasst die durch die Verpflichtungen entstandenen zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen.
Konkret werden im Rahmen der Maßnahme Umweltleistungen in den Bereichen „Erhaltung und Förderung der Biodiversität“, „Schutz von Oberflächen- und Grundwasser“, „Schutz des Bodens“ sowie „Luftreinhaltung und Klimaschutz“ abgegolten, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (VHA 10.1.01)
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (VHA 10.1.02)
- Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide (VHA 10.1.03)
- Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (VHA 10.1.04)
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen (VHA 10.1.05)
- Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau (VHA 10.1.06)
- Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (VHA 10.1.07)
- Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till) (VHA 10.1.08)
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle (VHA 10.1.09)
- Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (VHA 10.1.10)
- Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen (VHA 10.1.11)
- Silageverzicht (VHA 10.1.12)
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau (VHA 10.1.13)
- Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (VHA 10.1.14)
- Alpung und Behirtung (VHA 10.1.15)
- Vorbeugender Grundwasserschutz (VHA 10.1.16)
- Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (VHA 10.1.17)
- Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (VHA 10.1.18)
- Naturschutz (VHA 10.1.19)