Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (M03) Link zur Förderung kopieren

Die Maßnahme M03 - „Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ umfasst 2 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die Erzeugung, Verarbeitung und der Absatz von hochwertigen Lebensmitteln sichergestellt werden soll. Durch die Schaffung von gezielten Anreizen sollen landwirtschaftliche Betriebe zur Teilnahme an EU- und nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen animiert werden, welche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Darüber hinaus zielt die Maßnahme darauf ab, Qualitätsregelungen auf dem Markt besser bekannt zu machen und dadurch eine Steigerung der Wertschöpfung und der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu erreichen.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Teilnahme der BewirtschafterInnen landwirtschaftlicher Betriebe an Lebensmittelqualitätsregelungen (VHA 3.1.1)
  • Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen (VHA 3.2.1)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70,
1200 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

133 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1035997