Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Maßnahme M03 - „Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ umfasst 2 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die Erzeugung, Verarbeitung und der Absatz von hochwertigen Lebensmitteln sichergestellt werden soll. Durch die Schaffung von gezielten Anreizen sollen landwirtschaftliche Betriebe zur Teilnahme an EU- und nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen animiert werden, welche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Darüber hinaus zielt die Maßnahme darauf ab, Qualitätsregelungen auf dem Markt besser bekannt zu machen und dadurch eine Steigerung der Wertschöpfung und der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu erreichen.
Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:
- Teilnahme der BewirtschafterInnen landwirtschaftlicher Betriebe an Lebensmittelqualitätsregelungen (VHA 3.1.1)
- Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen (VHA 3.2.1)