Förderung der Jugendkulturarbeit Link zur Förderung

  • Gefördert werden Maßnahmen/Projekte/Rahmenbedingungen/Hilfsmittel, die dazu beitragen, dass junge Menschen im kulturellen Bereich aktiv werden (können). Dabei werden junge Kunst- und Kulturschaffende gefördert und bei der Vorbereitung und Verwirklichung ihrer innovativen künstlerischen Ideen unterstützt. Junge Menschen werden dabei auch auf ihrem Weg zur Semiprofessionalität bzw. Professionalität unterstützt.
  • Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen, die zur Perfektionierung/Verbesserung von kulturellem Agieren beitragen, sofern sie nicht von formalen Bildungsanbietern angeboten werden.
  • Nicht gefördert werden Gagen von KünstlerInnen, Durchführung von Konsumveranstaltungen bzw. gewinnorientierten Aktionen/Veranstaltungen.
    Es wird darauf geachtet, der Reproduktion von Geschlechterrollen, Zuschreibungen und Stereotypen entgegenzuwirken und den gleichen Zugang für junge Frauen und Männer aller Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
  • Zielgruppe für diese Förderung sind Jugendliche und junge Erwachsene, die sich kulturell betätigen wollen und Organisationen/Vereine im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit, die Maßnahmen zur kulturellen Förderung junger Menschen setzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

  • Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bzw. geprüftem Jahresabrechnungsabschluss (bei Vereinen) bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden.
  • Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.
  • Die widmungsgemäße Verwendung wird in der Fachabteilung geprüft. Die FörderungsempfängerInnen haben auf Verlangen der Abt. Gesellschaft und Arbeit das Recht der Kontrolle an Ort und Stelle einzuräumen.
  • Neuerliche Subventionsansuchen werden erst nach Vorliegen des Verwendungsnachweises für vorhergehende Subventionen berücksichtigt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol zur Jugendkultur–Förderung, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1035963