Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände sowie juristische Personen im Alleineigentum von Gemeinden, gemeinnützige und gewerbliche Bauträger, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach Satzung, Stiftung oder sonstiger Verfassung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung kirchlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen sonstige juristische Personen des Privatrechts und natürliche Personen.
In dieser Fördersparte bestehen weitere Voraussetzungen unter anderem zu den Grund- und Aufschließungskosten, Berechnung des Mietentgeltes aus der Finanzierung der Grund- und Aufschließungskosten sowie der Baukosten, Anforderungen an das Mietverhältnis, Vergabe der Wohnungen, Finanzierungsbeitrag bei Mietkauf, wirtschaftliche Bauweise etc. Im Grundbuch ist ein Pfandrecht und Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Salzburgs einzutragen.
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Zu beachten: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
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Das Förderansuchen wird mittels online-Assistent via Internet vorbereitet. Der Energieausweis-Berechner lädt den benötigten Planungsenergieausweis hoch. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Den Leitfaden zur Einreichung finden Sie unter folgendem Link.