Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert wird die Errichtung von
- Einzel-/Doppelhäusern
- Bauernhäusern
- Austraghäusern
- Häusern in der Gruppe bzw. Wohnungen im Wohnungseigentum sowie
- die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau im Bundesland Salzburg
Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen für verbesserte Gesamtenergieeffizienz, ökologische Baustoffwahl und barrierefreie Ausführung.