Wer eine Förderung beantragt, muss als "begünstigte Person" anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens 10% Eigenmittel und mindestens 20% Fremdmittel der Finanzierung der Wohnung zugrunde liegen.
Weitere Voraussetzungen:
- Der Verkäufer ist Bauträger nach den Bestimmungen der Wohnbauförderung.
- Die Bauvollendungsanzeige liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
- Das Objekt wurde bisher nicht bewohnt oder wird vom Erstmieter erworben.
- Verkauft wird ein Haus in der Gruppe oder eine Wohnung in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen. Dabei darf der durchschnittliche Grundstücksbedarf 400 Quadratmeter je Wohnung oder Haus nicht überschreiten.
Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens nicht länger als sechs Monate zurückliegen, außer die Wohnung wird durch den Erstmieter erworben.
Detaillierte Voraussetzungen und allgemeine genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
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