Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es werden Kosten für Schulausbildungen gefördert. Förderbare Schulausbildungen sind Ausbildungen an Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes, BGBL. 242/1962 in der geltenden Fassung BGBL. I Nr. 48/2014.
Fördernehmer/innen können sein:
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
- Selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter/innen