Die Förderung beträgt für Schulausbildungen, die ab 01.01.2015 beginnen:
- 30 % der Schulkosten als Basisförderung und
- 20 % der Schulkosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen.
Der Maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019 € 3.000,- pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilbeträgen beantragt und gewährt werden.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Absolvierung der Schulausbildung bei Vorlage folgender Nachweise:
1. Für die Auszahlung der Basisförderung sind spätestens drei Monate nach Schulende (letzter Schultag) folgende Nachweise unaufgefordert zu übermitteln:
- Bestätigung der Schule über die 75%ige Anwesenheit
- Nachweis über die Bezahlung der Schulkosten
- Nachweise über gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen
2. Für die Auszahlung eines Bildungsbonus ist spätestens drei Monate nach Abschluss (Ausstellungsdatum des Zeugnisses) folgender Nachweis zu übermitteln:
- Nachweis über die positiv abgelegte Prüfung
Förderungen anderer Institutionen sind bei der Bemessung des Förderbetrages gemäß Richtlinie zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: