Schulkostenförderung Link zur Förderung kopieren

Es werden Kosten für Schulausbildungen gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Förderbar ist der Besuch von Ausbildungen an bestimmten Schulen gemäß § 5 der Richtlinie, für die im Einzelfall keine anderweitige Unterstützung durch die öffentliche Hand vorgesehen ist.

 Fördernehmer*innen können sein:

  1. Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete,
  2. Arbeitslose und Arbeitsuchende,
  3. Wiedereinsteiger*innen und Berufseinsteiger*innen,
  4. selbstständige Unternehmer*innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter*innen.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.

Die Förderung ist einkommensabhängig und besteht aus einer Basisförderung und einem Bildungsbonus. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Einkommen des*der Antragstellers*Antragstellerin des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

  1. Einkommensgrenze „I“: € 2.900,00
  2. Einkommensgrenze „II“: € 3.400,00

 

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Richtlinie Sonderprogramm Schulkostenförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1035880

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