Salzburger Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) - Unterbringung Link zur Förderung kopieren

Unterbringung, Verpflegung und Betreuung und tagesstrukturierende Angebote einschließlich sozialpädagogische und psychologische Unterstützung in eigenständigen Quartieren, die ausschließlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrieben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt tagsatzfinanziert auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung an den Leistungserbringer (Betreiber von Quartieren).

Die Leistungskontrolle erfolgt grundsätzlich vierteljährlich durch das BMI und die Buchhaltungsagentur des Bundes.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 und 2 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1035807

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