Salzburger Grundversorgung für Erwachsene und Familien - Privatwohnhafte

Unterbringung und Verpflegung in privaten Wohnungen (private Unterkünfte bei Angehörigen oder in selbstorganisierten Mietwohnungen).

Privat Wohnende erhalten direkt den Beitrag für Unterkunft (tatsächliche Kosten bzw Höchstsatz) und Verpflegung.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 1, 2, 3 und 9 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1035799