Salzburger Grundversorgung für Erwachsene und Familien - Privatwohnhafte Link zur Förderung kopieren

Unterbringung und Verpflegung in privaten Wohnungen (private Unterkünfte bei Angehörigen oder in selbst beschafften Mietwohnungen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Privat Wohnende erhalten direkt den Beitrag für Unterkunft (tatsächliche Kosten bzw Höchstsatz) und Verpflegung.

Die Leistungskontrolle erfolgt grundsätzlich vierteljährlich durch das BMI und die Buchhaltungsagentur des Bundes.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs 1 Z 1, 2, 3 und 9 Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007 idgF; Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG Vereinbarung, LGBl Nr 91/2004
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1035799

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