Ehrung langjährigen Almpersonals

Anerkennung der landeskulturellen Bedeutung von Dienstleistungen in der Bewirtschaftung von Salzburger Almen für familienfremde und familieneigene Arbeitskräfte, die während einer Almperiode überwiegend in der Almbewirtschaftung tätig sind (Ehrung langjährigen Almpersonals).

Die Förderung wird in Form von Treueprämien aus Landesmittel für eine in Dezennien gestaffelte Dienstleistung gewährt.

Für die Erhebung fallen keine Kosten an.

Die Auszahlung des Förderbetrags in Form einer Prämie erfolgt nach der Erhebung durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Ortsbauernvereinen.

Die Meldung der jeweiligen Gemeinde wird mit der internen Kartei der Bezirksbauernkammer überprüft.

Rechtsgrundlage

§ 2 lit. c Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz LGBl 16/1975 idgF, sowie Spartenrichtlinie für die Ehrung langjährigen Almpersonals idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1035781