Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion VI, Abteilung VI/7 - Berufsausbildung
Im Rahmen von qualitätsunterstützenden Projekten gem. der zu § 19c Abs. 1 Z 8 BAG ergangenen Richtlinie (publiziert unter folgendem Link) können Förderungen für Entwicklungsprojekte vergeben werden. Im Zuge dieser Förderung sollen folgende Inhalte abdeckt werden:
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Entwicklung von Tools (zB Internetlösungen, Rekrutierungshilfen, Ausbildungshilfen, Unterlagen), die von Lehrbetrieben für Qualitätsmanagement in der Ausbildung verwendet werden können.
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Entwicklung, Testung und Projektdurchführung von innovativen Prüfverfahren und anrechenbaren Kompetenzchecks während der Ausbildung. Projekte im Zusammenhang mit der laufenden Arbeit des Qualitätsausschusses des Bundes-Berufsausbildungsbeirates, die auf innovativem Weg zur Qualitätssicherung im Bereich der dualen Berufsausbildung beitragen, insbesondere in Branchen mit niedrigen Erfolgsquoten, zur präventiven Abbruchsvermeidung bzw. zur Sicherstellung des Ausbildungserfolgs.
Die Umsetzung kann mit Unterstützung von wissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen, die über fundierte Erfahrungen im Bereich der Berufsbildungsforschung verfügen, erfolgen. Sofern dies zweckmäßig ist, ist eine Betrauung dieser Einrichtungen/Institute durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz möglich.
Die Frist zur Antragstellung beträgt drei Monate ab dem förderbaren Ereignis.
Informationen bieten die Lehrlingsstellen bzw. folgender Link