Gegenstand dieser Maßnahme ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Der Bund übernimmt 100 Prozent der Kurskosten, bis max. € 250,- (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme.
Die Förderung richtet sich an Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben. Nicht gefördert werden Lehrlinge aus § 30 BAG, Gebietskörperschaften und politische Parteien.