Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren - Unfallversicherung Link zur Förderung

Der Salzburger Landesfeuerwehrverband hat zugunsten der ehrenamtlichen Mitglieder der Salzburger Freiwilligen Feuerwehren (gilt nicht für Bedienstete der Berufsfeuerwehren, da für diese der gesetzliche Sozialversicherungsschutz besteht!) für Unfälle im Feuerwehrdienst eine Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen. Bei Invalidität wird nach Maßgabe des Erwerbsunfähigkeitsgrades eine Invaliditätspension, bei Ableben die für den Todesfall geltende Versicherungssumme ausbezahlt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landesfeuerwehrverband Salzburg
https://www.lfv-sbg.at/

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs 3 Gesetz vom 24. Mai 1978 über das Feuerwehrwesen im Lande Salzburg (Salzburger Feuerwehrgesetz) LGBl. Nr. 59/1978 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1035625