Förderwerber/innen müssen
- ihren Sitz oder Niederlassung in Tirol haben oder
- ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder
- eine Tätigkeit ausüben, die im Interesse der in Tirol wohnenden Arbeitnehmer/innen ist.
Förderbare Kosten können sein:
- mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme verbundene Personal- und/oder Sachkosten
- Personal- und/oder Sachkosten für Maßnahmen betreffend Bildungs- und Berufsberatung
- Kosten für die nationale Kofinanzierung von EU-Projekten unter Berücksichtigung der unionrechtlichen Vorgaben
Eine 100%ige Finanzierung ist ausgeschlossen.
Über das zu fördernde Projekt ist eine schriftliche Fördervereinbarung (Fördervertrag) abzuschließen, die (der) folgende wesentliche Inhalte aufweisen muss:
- Fördernehmer/innen und Fördergeber
- Art, Höhe und Laufzeit der Förderung
- Auszahlungsmodalitäten
- Erforderlichenfalls Regelungen hinsichtlich die Vorlage von Zwischen- und Abschlussberichten
- Erforderlichenfalls Regelungen hinsichtlich den Verpflichtungszeitraum
- Regelungen hinsichtlich die Rückforderung und Rückzahlung zu Unrecht bezogener Förderungen, sofern sie von der Rahmenrichtlinie abweichen
Anträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Projektbeschreibung inkl. Kostenkalkulation
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
- sofern erforderlich, eine Erklärung über die in den vergangenen zwei Jahren erhaltenen De-minimis Beihilfen