Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt
- 35 % des Einkommensverlustes maximal € 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer,
- 30 % des Einkommensverlustes, maximal € 300- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer.
- Für Wiedereinsteiger/innen beträgt die Förderung monatlich € 150,-.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Eine Auszahlung der letzten drei Förderraten erfolgt nur, wenn die Ausbildung noch aufrecht ist. Dies ist durch einen Folgeantrag oder eine Bestätigung des Bildungsinstitutes nachzuweisen.
Förderungen anderer Institutionen sind bei der Bemessung des Förderbetrages gemäß Richtlinie zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: