Schulkostenförderung
Tirol
Es werden Kosten für Schulausbildungen gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Förderbar ist der Besuch von Ausbildungen an bestimmten Schulen gemäß § 5 der Richtlinie, für die im Einzelfall keine anderweitige Unterstützung durch die öffentliche Hand vorgesehen ist. Fördernehmer*innen können sein: Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose und Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger*innen und Berufseinsteiger*innen, selbstständige Unternehmer*innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter*innen.