Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.
Fördernehmer können nur Lehrlinge und deren gesetzliche Vertreter/innen sein. Als Lehrlinge gelten Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.