Fachkräfteförderung Link zur Förderung

Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.

Förderwerber/innen können Personen sein, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung beträgt insgesamt 60 % der vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Ausbildungskosten, maximal € 4.800,-.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt in zwei Teilbeträgen:

  1. Der erste Teilbetrag in Höhe von 50 % der zugesagten Fördersumme wird nach Erteilung der Förderzusage ausbezahlt.
  2. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 50 % der zugesagten Fördersumme wird nach Absolvierung der Ausbildung bei Vorlage folgender Nachweise ausbezahlt:
    • Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung
    • Nachweis über die Bezahlung der Ausbildungskosten
    • Bestätigungen über zwischenzeitig gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen

Diese Nachweise sind binnen drei Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme unaufgefordert vorzulegen.

Förderungen anderer Institutionen sind bei der Bemessung des Förderbetrages gemäß Richtlinie zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Sonderprogramm Fachkräfteförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1035500