Zuschüsse für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze sowie der Verlängerung der Öffnungszeiten und Verbesserung des Betreuungsschlüssels Zweckzuschüsse. Gefördert werden Investitions- und Personalkosten im Zusammenhang mit institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Im Rahmen der Endbegehung wird die plan- und beschreibungsgemäße Errichtung bzw. Durchführung der Maßnahmen, die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen laut Bewilligung sowie der ordnungsgemäße Betrieb kontrolliert.

In Bezug auf die Personalkostenzuschüsse werden unangemeldete Aufsichtsbesuche durchgeführt, um den Personalstand zu prüfen.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege sowie der Gehaltsnachweise und Einnahmen des Trägers

Rechtsgrundlage

Art. 17 Abs. 1 Ziffer 1 lit. a und b und Ziffer 3 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, LGBl. Nr. 109/2018 Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 – Fassung 2020 „15a Richtlinie Ausbau 2018/19-2021/22 – Fassung 2020“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035476