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Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen u.a. für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze sowie der Verlängerung der Öffnungszeiten und Verbesserung des Betreuungsschlüssels Zweckzuschüsse. Gefördert werden Investitions- und Personalkosten im Zusammenhang mit institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft kin@stmk.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.01.2026)
Im Rahmen der Endbegehung wird die plan- und beschreibungsgemäße Errichtung bzw. Durchführung der Maßnahmen, die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen laut Bewilligung sowie der ordnungsgemäße Betrieb kontrolliert.
In Bezug auf die Personalkostenzuschüsse werden unangemeldete Aufsichtsbesuche durchgeführt, um den Personalstand zu prüfen.
Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege sowie der Gehaltsnachweise