Kostenersatz an ABBAG Link zur Förderung kopieren

Der Transferaufwand ergibt sich aus den laufenden Kosten der staatlichen Abbaubeteiligungs AG, der durch den Bund getragen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

ABBAG-Gesetz BGBl.I Nr. 51/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Referenznummer

1035427