Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit bzw. in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen. Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2018 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.
Anspruchsberechtigt sind:
- ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
- In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)