Fachkräfte-Ausbildung (Förderung von ZeitarbeitnehmerInnen) Link zur Förderung

Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit bzw. in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen. Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2018 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.

Anspruchsberechtigt sind:

  1. ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
  2. ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
  3. In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

  • Leistungswerber = ZeitarbeitnehmerIn
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Die Kurskosten werden durchgängig im Jahr ausbezahlt, der Zuschuss (in Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit) monatlich, variable Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

17,15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1035401