Fachkräfte-Ausbildung (Förderung von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) Link zur Förderung kopieren

Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen. Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2018 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die eine Zeitarbeitskraft ausbilden lassen und ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) nach § 22d AÜG vollständig und pünktlich einbezahlt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

  • Leistungswerber =  gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Förderperiode ist das Kalenderjahr
  • Auszahlung der Förderungen 4 x pro Jahr,
  • Variable Beträge, abhängig von den eingezahlten Beiträgen zum Sozial- und Weiterbildungsfonds
  • Beachten der De-minimis-Regelung

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

11,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1035393