Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen. Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2018 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die eine Zeitarbeitskraft ausbilden lassen und ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) nach § 22d AÜG vollständig und pünktlich einbezahlt haben.