Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unter den „Bildungsmaßnahmen" (Allgemeine Bildungsmaßnahmen, Fachkräfteausbildungen, Hop on-hop off-Kurse) werden Aus- und Weiterbildungen verstanden, die geeignet sein müssen, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der ZeitarbeiterInnen zu führen. Alle Bildungsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschäftigung und der überbetrieblichen Verwertbarkeit zu sehen.
Die Kosten für die Kurse müssen den marktüblichen Preisen entsprechen. Tatsächliche und/oder gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsunterweisungen werden nicht gefördert.
Anspruchsberechtigt sind:
- ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
- ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
- In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)