Allgemeine Bildungsmaßnahmen (Förderung von ZeitarbeiterInnen) - ABM Link zur Förderung

Unter den „Bildungsmaßnahmen" (Allgemeine Bildungsmaßnahmen, Fachkräfteausbildungen, Hop on-hop off-Kurse) werden Aus- und Weiterbildungen verstanden, die geeignet sein müssen, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der ZeitarbeiterInnen zu führen. Alle Bildungsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschäftigung und der überbetrieblichen Verwertbarkeit zu sehen.
Die Kosten für die Kurse müssen den marktüblichen Preisen entsprechen. Tatsächliche und/oder gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsunterweisungen werden nicht gefördert.

Anspruchsberechtigt sind:

  1. ZeitarbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
  2. ZeitarbeitnehmerInnen, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
  3. In begründeten Einzelfällen arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

  • Leistungswerber = ZeitarbeitnehmerIn
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Die Kurskosten werden durchgängig im Jahr ausbezahlt, der Zuschuss (in Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit) monatlich, variable Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

17,15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit durch Qualifizierung

Referenznummer

1035377