Überbrückungsgeld (Förderung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) Link zur Förderung

Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen 115,5 % der dafür aufgewendeten Bruttolohnkosten bis zur Höhe der gemäß § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn samt anteilige Sonderzahlungen) für maximal 10 Arbeitstage.

Zeiten, in denen die ArbeitnehmerIn Entgeltfortzahlung erhält (z.B. Urlaub, Krankenstand) oder Zeitausgleich konsumiert, werden nicht gefördert. Voraussetzung für diese Förderung ist es, dass das Arbeitsverhältnis der ArbeitnehmerIn vor Beginn der Stehzeit zumindest ein Monat (Beschäftigungsmonat) und nach Beendigung der Stehzeit zumindest ein weiteres Monat (Behaltemonat) unaufgelöst aufrecht war. Wurde der beantragte „Stehzeitenblock" durch eine kurze Überlassung von nicht mehr als einem Arbeitstag unterbrochen, so ist dies für eine Förderung unschädlich. Das Überbrückungsgeld gebührt auch in jenen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Behaltemonats durch berechtigte Entlassung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder Arbeitnehmerkündigung beendet wird. Für einen neuerlichen Antrag auf Überbrückungsgeld darf sich der vorhergehende Behaltemonat nicht mit dem Beschäftigungsmonat vor einer neuerlichen Stehzeit überlappen. Das Überbrückungsgeld kann vom Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen pro ArbeitnehmerIn mehrmals pro Kalenderjahr beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

Leistungswerber =  gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen:

  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Förderperiode ist das Kalenderjahr
  • Auszahlung der Förderungen 4 x pro Jahr
  • Variable Beträge, abhängig von den eingezahlten Beiträgen zum Sozial- und Weiterbildungsfonds
  • Beachten der De-minimis-Regelung

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1035369