Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes in Kärnten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden neu geschaffene Kinderbildungs- und -betreuungsplätze, Qualitätsverbesserungen, die Ausbildung der Tageseltern gemäß Gütesiegel sowie die Anstellung von Tageseltern. Die Förderung erfolgt in Form von:

  • Investitionskostenzuschüssen:
    1. für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze oder zur räumlichen Qualitätsverbesserung
    2. zur Erreichung der Barrierefreiheit
    3. zur Qualitätsverbesserung
  • Personalkostenzuschüsse: 
  1. Ausbildung der Tageseltern gemäß Gütesiegel
  2. Neuanstellung von Tageseltern - Zuschüsse zu Lohnkosten und Administrativaufwand zur Anstellung zusätzlicher Tageseltern für maximal drei Jahre

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Nach fristgerechtem Einlangen der Unterlagen erfolgt die Bearbeitung und Überprüfung des Ansuchens.

Kontrolle von Originalbelegen sowie Antragsformularen

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035328