Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unternehmen, die von der Ukraine-Krise und/oder den Russland-Sanktionen betroffen sind, sollen an außereuropäische Wachstumsregionen und Überseemärkte herangeführt werden bzw. bei der Bearbeitung eines bestehenden Marktes unterstützt werden. Auch landwirtschaftliche Betriebe und Tourismusbetriebe werden bei der Erschließung zusätzlicher Märkte unterstützt und von direkten Kosten für den Markteintritt und die Markterweiterung entlastet. Die einzigen europäischen Länder, die im Rahmen dieses Instrumentes neben Fernmärkten gefördert werden können, sind: Weißrussland, Türkei und Republik Moldau (Russland und die Ukraine können nicht beantragt werden).
Unterstützt werden die Kosten für Markteintritt und Markterweiterung ab Antragstellung, um nachhaltige Schritte in einem neuen Markt im Ausland oder Erweiterungsschritte in einem bestehenden Auslandsmarkt setzen zu können. Dazu ist ein ausgewogener Mix an Aktivitäten oder eine plausible Begründung für eine Einzelmaßnahme notwendig. Reise- und Nächtigungskosten (inkl. Geschäftseinladungen) werden dabei mit nicht mehr als 20 % (max. € 2.000,-), Beratungskosten mit nicht mehr als 30 % (max. € 3.000,-), Rechts- und Steuerberatungskosten mit nicht mehr als 30 % (max. € 3.000,-) sowie Inkubatorbürokosten mit nicht mehr als 30 % (max. € 3.000,-) des maximalen Förderbetrages pro Zielmarkt kofinanziert.