go-international IO-IV 6.1 Spezial Export-Schecks für Fernmärkte Link zur Förderung kopieren

Unternehmen, die von der Ukraine-Krise und/oder den Russland-Sanktionen betroffen sind, sollen an außereuropäische Wachstumsregionen und Überseemärkte herangeführt werden bzw. bei der Bearbeitung eines bestehenden Marktes unterstützt werden. Auch landwirtschaftliche Betriebe und Tourismusbetriebe werden bei der Erschließung zusätzlicher Märkte unterstützt und von direkten Kosten für den Markteintritt und die Markterweiterung entlastet. Die einzigen europäischen Länder, die im Rahmen dieses Instrumentes neben Fernmärkten gefördert werden können, sind: Weißrussland, Türkei und Republik Moldau (Russland und die Ukraine können nicht beantragt werden).

Unterstützt werden die Kosten für Markteintritt und Markterweiterung ab Antragstellung, um nachhaltige Schritte in einem neuen Markt im Ausland oder Erweiterungsschritte in einem bestehenden Auslandsmarkt setzen zu können. Dazu ist ein ausgewogener Mix an Aktivitäten oder eine plausible Begründung für eine Einzelmaßnahme notwendig. Reise- und Nächtigungskosten (inkl. Geschäftseinladungen) werden dabei mit nicht mehr als 20 % (max. € 2.000,-), Beratungskosten mit nicht mehr als 30 % (max. € 3.000,-), Rechts- und Steuerberatungskosten mit nicht mehr als 30 % (max. € 3.000,-) sowie Inkubatorbürokosten mit nicht mehr als 30 % (max. € 3.000,-) des maximalen Förderbetrages pro Zielmarkt kofinanziert.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

  • Unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch bis 31.12.2015, ist an den LK-Mentor ein Abschlussbericht inklusive Antrag auf Auszahlung samt den vollständigen Abrechnungsunterlagen grundsätzlich postalisch einzusenden, die bestehen aus: Kopien aller Rechnungen, zusammengefasst auf einer Rechnungsaufstellung. Die Rechnungen müssen an den Antragsteller adressiert sein. Sollte es aus steuerlichen Gründen vorteilhafter sein, kann die Rechnung auch auf die neugegründete Niederlassung adressiert sein. Die erbrachten Leistungen müssen in der Rechnung genau aufgeschlüsselt und die Kosten für die einzelnen Unterpositionen bekannt gegeben werden. Der Leistungszeitraum muss auf der Rechnung ersichtlich sein oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden.  Reise- und Nächtigungskosten sind chronologisch aufgelistet einzutragen.  Bei ausländischen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung ausreichend).  Wurde eine Rechnung durch eine Barzahlung beglichen, so ist auf der Rechnung eine Bestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit Barzahlung: Der Förderbetrag pro Barzahlung beläuft sich auf maximal € 250,- – unabhängig vom Rechnungsbetrag.  Rechnungen unter einem Betrag von € 50,- brutto oder Sammelrechnungen, in denen mehrere Einzelrechnungen unter einem Betrag von € 50,- brutto ausgewiesen werden, werden nicht gefördert.
  • Zahlungsbestätigung durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkartenabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht. Wurden Beträge mit Kreditkarte gezahlt, wird nur die Monatsabrechnung akzeptiert.  Jede Rechnung muss mit einer Zahlungsbestätigung über die erfolgreiche Durchführung der Überweisung durch die Bank eingereicht werden. Aus der Abbuchungsbestätigung muss eindeutig hervorgehen, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Zu beachten ist, dass interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) nicht akzeptiert werden können.
  • Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung  eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. Die tatsächliche Höhe der Förderung ist davon abhängig, welche der eingereichten Rechnungen/Kosten als förderwürdig anerkannt werden können. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die Wirtschaftskammer Österreich. Im Anschluss kann der Mentor im AußenwirtschaftsCenter oder in der Landeskammer mit dem Förderungsnehmer ein abschließendes Gespräch führen.

Rechtsgrundlage

Änderungsvereinbarung zum Abwicklungsvertrag über die Durchführung von "go-International" (IO-IV) im Zeitraum 1.4.2013 bis 31.3.2015, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) nunmehr Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) als Förderungsgeber und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) als Förderungsnehmer.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035203