Arbeitslosenunterstützung (Förderung von ZeitarbeiterInnen) - ALU Link zur Förderung kopieren

  • Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sieht neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch direkte Zuschüsse an arbeitslose ZeitarbeiterInnen vor. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat, wer als ZeitarbeiterIn mindestens vier Monate durchgehend bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war - weder selbst gekündigt hat noch berechtigt entlassen wurde oder unberechtigt vorzeitig ausgetreten ist und innerhalb einer Woche Arbeitslosigkeit kein neues sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis begründen konnte.
  • Die Arbeitslosenunterstützung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung pro Anlassfall in Höhe von € 200,-.
  • Die Arbeitslosenunterstützung unterliegt weder der Beitragspflicht zur Sozialversicherung noch der Veranlagung zur Einkommenssteuer und wirkt sich nicht auf die Berechnung der Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) aus.
  • Diese Unterstützung kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auch mehrmals im Jahr ausbezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
ffice@swf-akue.at

Leistungswerber = ZeitarbeiterIn

  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Antragstellung beim Dienstleister des SWF, der BUAK - Bauarbeiter-Urlaubs- & Abfertigungskasse
  • Fixer und einmaliger Betrag von € 200,-

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 98/2012 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

7,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1035138