BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (SWF)
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Der Antrag auf Arbeitslosenunterstützung muss innerhalb von drei Monaten (Ausnahme: für eintretende Arbeitslosigkeit im 1. Halbjahr 2014 – innerhalb von sechs Monaten) nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gestellt werden.
Das BUAK-Antragsformular über die Arbeitslosenunterstützung finden Sie unter folgendem Link