Amt der Oö. Landesregierung: Direktion LWLD; Abt. Wirtschaft
a) Förderwerber:
FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen, INKOBAs sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die ein Klein- oder Mittelständisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (d.h. Mitglied der Wirtschaftskammer im Bundesland Oberösterreich) mit Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben.
Insbesondere können auch Angehörige folgender Freien Berufe gefördert werden: Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker.
Weiters sind Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Oberösterreich, die im INVEKOS mit selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen erfasst sind, förderberechtigt.
b) förderbare Kosten:
Gegenstand der Förderung im Rahmen des „KMU-FTTH Förderprogramm“ sind die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home).Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene POP des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).
c) Förderungsvoraussetzungen:
- Der Anschluss muss mittels Glasfaser (FTTH) realisiert werden und technisch einen Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 1 Gbit/s symmetrisch dediziert für den Förderwerber (kein sharing mit anderen Kunden, keine Überbuchung des Anschlusses) ohne zusätzliche Leitungsbauarbeiten ermöglichen.
- Der hergestellte Internetzugang muss für den Förderwerber zum Abnahmezeitpunkt eine realisierte Mindestbandbreite von 10 Mbit/s symmetrisch ohne Überbuchung bis zum POP des Zugangsproviders aufweisen.
- Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf Endkundenseite jederzeit auf eine Bandbreite von mindestens 100Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein (nur durch Umprovisionierung auf Providerseite).
- Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf der Leitungsseite auf eine Bandbreite von 1000 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein.
- Die Übergabeschnittstelle zum Endkunden muss als normierte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE802.3 Standard mit mindestens 100 Mbit/s full-duplex realisiert sein.
- Der hergestellte Internetzugang muss als Business-Produkt mit fix zugewiesenen statischen IP-Adressen für den Endkunden (Förderwerber) ausgestattet sein.
- Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss muss ab Abnahme mindestens 24 Monate betragen.
- Die Kosten für die Errichtung und Herstellung des Anschlusses müssen mind. 500,00 EUR betragen.
- Nicht förderbar sind laufende monatliche Kosten für den Unterhalt, Betrieb bzw. Nutzung des FTTH-Zugangs (z.B. monatliche Internetproviderkosten, Stromkosten, Wartungskosten für Router/Leitung/…, etc.) oder nachträglich anfallende Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite (Upgrades).
Der Förderantrag muss zeitgerecht beim Land Oberösterreich unter Einhaltung der Auflagen bis spätestens 31.12.2026 eingebracht werden. Nach erfolgter Genehmigung des Förderansuchens muss die Errichtung des Anschlusses innerhalb von 6 Monaten erfolgen (ausgenommen witterungsbedingte oder durch ausstehende Baugenehmigungen herbeigeführte Bauverzögerungen, die eine Verlängerung der Frist ermöglichen). Nach Herstellung und Abnahme des Endkundenanschlusses sowie Vorliegen der Abschlussrechnung kann spätestens bis zum 31.12.2026 die Förderabrechnung eingebracht werden.
Dem Förderansuchen ist auf jeden Fall ein konkretes Errichtungsangebot für den FTTH-Anschluss anzuschließen mit detaillierter Aufschlüsselung nach:
- aufgeschlüsselten Errichtungs- und Herstellungskosten (das sind Sach-/Material-/Lohnkosten für die Errichtung- /Herstellung des Anschlusses bis zur (einschließlich) Endkundenübergabeschnittstelle)
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Technische Details des hergestellten Anschlusses (POP-Standort, vorläufige Leitungsführung vom POP bis zum Endkunden als Übersichtsplan, Anschluss-Bandbreite realisiert, Anschluss-Bandbreite maximal möglich…)
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Produktbeschreibung des Internet-Zugangsproduktes und der laufenden monatlichen Entgelten zum Zeitpunkt der Errichtung (diese sind nicht förderbar)
- schriftliche Angabe der Mindestvertragslaufzeit (diese muss mindestens 24 Monate ab Übergabe des Anschlusses betragen)