Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Förderung versteht sich als Ergänzungsleistung für im Frauenhaus untergebrachte Migrantinnen (samt Kinder) für Kosten für Dolmetscherlnnen, die nicht aus dem Budget für Opferschutz beglichen werden können.
Auf Basis der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg wird der Förderbetrag je nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten im haushaltsrechtlichen Budget des Landes Salzburg des Referats 2/05: Frauen, Diversität, Chancengleichheit geleistet.