Basisförderungen von Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Frauen und Diversität Link zur Förderung kopieren

Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Land Salzburg, welche in den Bereichen Frauen und Diversität tätig sind werden durch Gewährung von Beiträgen zu Personal- und Strukturkosten gefördert.

Die Gewährung der Jahresförderung erfolgt an die TrägerInnen der Vereine.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/05 Frauen und Diversität
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662 8042-4042
frauen@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es entstehen keine Kosten für die Antragstellung.


a) Fachgespräche
b) Bilanzen, Berichtsbogen, weitere Unterlagen mittels e-Government,

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035054

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