Basisförderungen von Nichtregierungsorganisationen für frauen- & gleichbehandlungsspezifische Arbeit Link zur Förderung

Gefördert werden Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Land Salzburg, die frauen- und gleichbehandlungsspezifische Arbeit leisten, durch Gewährung von Beiträgen zu Personal- und Strukturkosten.

Die Gewährung der Jahresförderung erfolgt an die TrägerInnen der Vereine.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/05 Frauen, Diversität, Chancengleichheit
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662-8042 4042
frauen@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen/subventionen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es entstehen keine Kosten für die Antragstellung.
Die Auszahlung erfolgt halbjährlich (1. und 3. Quartal, jeweils halbe Fördersumme).


a) Fachgespräche
b) Bilanzen, Berichtsbogen, weitere Unterlagen mittels e-Government,

Rechtsgrundlage

Ermessensaufwendungen; Ressortauftrag/Ressortziele sowie Koalitionsvertrag 2018-2023, Salzburger Volkspartei, Grünen und NEOS. (Kapitel 7.2 Frauen und Männer, Geschlechtergerechtigkeit)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,7 Mio. Euro

Referenznummer

1035054