Wissenstransferstellen und IPR Verwertung Link zur Förderung kopieren

Mit dem neuen Förderprogramm, welches sich in drei Module gliedert, will das BMWFW die Zusammenarbeit von Universitäten untereinander sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen weiter verbessern (Modul 1), die strategische Patentförderung stärken (Modul 2) und durch die Prototypenförderung (Modul 3) die Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die wirtschaftliche Praxis erleichtern und somit die Verwertung von universitären Erfindungen beschleunigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
1120 Wien, Rechte Wienzeile 225
post@aws.at
https://www.aws.at/aws-impulsprogramm-fuer-den-oesterreichischen-wissen-und-technologietransfer/

Projekte müssen gemäß einem verbindlichen Meilensteinplan durchgeführt werden, dieser ist bei Notwendigkeit in Abstimmung zu aktualisieren.

  • Zwischenberichte
  • Schlussbericht

Bei einer Stichprobenkontrolle sind vorzulegen:

  • Originalrechnungen
  • Zahlungsunterlagen

Rechtsgrundlage

SONDERRICHTLINIE für das Programm Wissenstransferzentren und IPR-Verwertung, Sonderrichtlinien des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen, Wien, im September 2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.

Referenznummer

1034958