Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung 3; Standort und Unternehmensfinanzierung
Modul 1a: Regionale Wissenstransferzentren
Den zentralen Eckpunkten des österreichischen Hochschulplans folgend gibt es drei regionale Wissenstransferzentren (Ost, Süd und West), die von den Universitäten auf Basis von Konsortialverträgen gegründet wurden. Der spezielle Förderschwerpunkt für Kooperationsprojekte im Bereich Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) und Kunst soll einmal mehr die große Bedeutung der GSK für den Wissenstransfer in und für die Gesellschaft unterstreichen.
Modul 1b: Thematisches Wissenstransferzentrum
Das thematische Wissenstransferzentrum für Life Sciences soll ein österreichweit vollständiges Infrastruktur- und Kompetenznetzwerk für die Medikamentenentwicklung aufbauen, um die Wertschöpfungskette im Bereich der frühen präklinischen Wirkstoff- und Diagnostika-Entwicklung umfassend abzudecken und gemäß internationalen Qualitätsstandards durchzuführen. Es soll für alle Fragen rund um klinische Tests als zentrale Anlaufstelle für Forschungseinrichtungen und junge Unternehmen dienen, um gute Rahmenbedingungen für den Übergang von der akademischen Forschung in die Wirkstoff- und Diagnostika-Entwicklung zu schaffen. Es stellt zum Beispiel koordinierte Informationen über freie Kapazitäten von verfügbaren Labors zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich verbessert jede Zeitersparnis die Chance auf die Verwertung.
Modul 2: Patentförderung
Eine zusätzliche Patentförderung soll den Universitäten weitere Anreize bieten, speziell jene Patente strategisch weiterzuentwickeln, welche ein hohes Verwertungspotenzial aufweisen bzw. eine erfolgreiche wirtschaftliche Nutzung erwarten lassen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erlangung von gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit Prioritäts- und Patentfolgeanmeldungen (Kosten zur Erlangung des Schutzrechts, nationale und internationale Anmeldegebühren, etc.).
Modul 3: Neue Prototypenförderung (PRIZE)
Durch dieses Modul werden im Rahmen eines Wettbewerbs neue patentierte bzw. patentfähige Einreichungen aus der Grundlagenforschung an den Universitäten bzw. in Kooperation mit definierten Forschungseinrichtungen von einer Fachjury ausgewählt. Die Projekte mit den besten Verwertungschancen werden mit einer Förderung unterstützt, um aus der Erfindung einen Prototyp zu erstellen. Voraussetzung ist ein Bedarf bei Klein- und Mittelbetrieben.
Die Antragstellung bei den vier Wissenstransferstellen ist bereits ausgelaufen. Bei der Patentförderung ist gemäß RL die Antragstellung von den Unis laufend möglich. Bei der Prototypenförderungen jährliche Calls (2014 bereits ausgelaufen).
Die Einreichung des Ansuchens muss vor Durchführungsbeginn des Projektes mit Hilfe eines von der AWS aufgelegten Formulars direkt bei der AWS erfolgen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ist auch eine elektronische Einreichung möglich.
Informationen dazu erhalten Sie bei der AWS