Förderungen von Abfallwirtschaftskonzepten Link zur Förderung kopieren

Förderung von Abfallwirtschaftskonzepten und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere Errichtung und Adaptierung von Altstoffsammelzentren). Ziel ist die Reduktion der Restmüllmenge in Kärnten.

Förderadressat: natürliche und juristische Personen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Landesverfassung - K-LVG, LGBl. 85/1996 idgF; Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln; Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO, LGBl.17/2004 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034941