Förderung von Schulungskosten für Beschäftigte in Kurzarbeit Link zur Förderung kopieren

Unternehmen können eine Förderung von 60% der anerkennbaren Schulungkosten für Qualifizierungen von Beschäftigten in Kurzarbeit beantragen, wenn diese die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle und überbetrieblich verwertbare Qualifizierungen nutzen. Durch die "Qualifizierung in der Krise" sollen die Betriebe ihre Anpassungsfähigkeit und die von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. 

Die Förderung richtet sich an alle Unternehmen mit einem genehmigten Kurzarbeitsprojekt – ausgenommen sind daher:

  • juristische Personen öffentlichen Rechts,
  • Bund und Länder,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • politische Parteien
  • Privatzimmervermieter_innen, Privathaushalte und
  • radikale Vereine.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Referenznummer

1034933

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