Pflegekinderwesen - Pflegeelterndienst Link zur Förderung kopieren

Der Pflegeelterndienst ist Teil des Pflegekinderwesens und dieses beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, um einen Minderjährigen oder eine Minderjährige die nach seiner bzw. ihrer Persönlichkeit erforderliche Erziehung sowie die seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung zu sichern. Der Pflegeelterndienst umfasst:

  • Beratung, Begleitung und Hilfestellung der Pflegeeltern durch Pflegeelterndienst (Sozialrechtliche Absicherung und Anstellung beim SOS-Kinderdorf bei Beitritt der Pflegeeltern zum Pflegeelterndienst)
  • Fortbildungsangebote und Hilfen zur Festigung der Erziehung der Pflegeeltern/Pflegepersonen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 - 14504
abt4.kjh@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=9&subthema=189

Zahlung an Intermediär (SOS Kinderdorf).

Fachaufsicht.

Rechtsgrundlage

§§ 24 - 35 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF, Pflegeelternerlass idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Kinder und Jugendliche werden vor allen Formen von Gewalt und anderen Kindeswohlgefährdungen geschützt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034925

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