Pflegekinderwesen - Pflegeelterndienst Link zur Förderung

Der Pflegeelterndienst ist Teil des Pflegekinderwesens und dieses beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, um einen Minderjährigen die nach seiner Persönlichkeit erforderliche Erziehung sowie die seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung zu sichern. Der Pflegeelterndienst umfasst:

  • Beratung, Begleitung und Hilfestellung der Pflegeeltern durch Pflegeelterndienst (Sozialrechtliche Absicherung und Anstellung beim SOS-Kinderdorf bei Beitritt der Pflegeeltern zum Pflegeelterndienst)
  • Fortbildungsangebote und Hilfen zur Festigung der Erziehung der Pflegeeltern/Pflegepersonen

Rechtsgrundlage

§ 24 - 35 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF, Pflegeelternverlass idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034925