Tiroler Nahversorgungsförderung Link zur Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses und beträgt maximal 30 % der förderbaren Kosten. Eine Nahversorgungsprämie (maximal € 10.000,-) kann gewährt werden, wenn in der Standortgemeinde bzw. in einem Ortsteil die Nahversorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfes ernsthaft gefährdet ist.

Förderungsnehmer können Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein. Unterstützt werden Investitionen, welche von Nahversorgungsunternehmen (Lebensmitteleinzelhandel mit Grundsortiment, Bäcker, Fleischer) durchgeführt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Tiroler Nahversorgungsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1034909