Tiroler Kleinunternehmensförderung (Tourismus- und Freizeitbetriebe) Link zur Förderung

Unterstützt werden Investitionen, die die Durchführung wesentlicher qualitätsverbessernder Maßnahmen in der Hotellerie zum Inhalt haben. Nach Fertigstellung muss mindestens die 3-Sterne-Kategorie erreicht werden.

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.). Im Zuge des Konjunkturpaketes 2015/2016 kommt es zu einer Erhöhung der Förderung um 2,5 %. Diese Maßnahmen sind mit € 2,0 Mio budgetiert. Sollten bereits vor dem 30.09.2017 die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sein, können keine weiteren Förderungen im Zuge der Aufstockung der Förderung mehr gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft plus erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.).

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Tiroler Kleinunternehmensförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034891