Beiträge zur frühen sprachlichen Förderung in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Rechtsträger (z.B. Vereine, Pfarren, Unternehmen und Gemeinden) für die Durchführung von Maßnahmen zur frühen sprachlichen Förderung bei Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf. Förderbar sind die Kosten für zusätzliche Personalressourcen und ausgewählte Sachkosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
+43732772015526
Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unterliegen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht der Aufsicht der Bildungsdirektion OÖ.

Die Bildungsdirektion OÖ hat zu überwachen, ob die Rechtsträger die ihnen nach dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz obliegenden Aufgaben erfüllen, dabei die gesetzlichen Anforderungen einhalten und ihre Tätigkeit bewilligungsgemäß ausüben. Zu diesem Zweck sind die Rechtsträger verpflichtet, den Organen der Behörde die Ausübung der Aufsicht zu ermöglichen; insbesondere ist der Kontakt zu den Minderjährigen, der Zutritt zu allen Gebäuden und Liegenschaften sowie die Einsicht in alle Aufzeichnungen zu gewähren.

Die Bildungsdirektion OÖ hat für die Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in pädagogischer Hinsicht entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld bestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, LGBl. Nr. 87/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034859