Infrastrukturförderungsprogramm - Regionale und multifunktionale Sportinfrastrukturanlagen Link zur Förderung

Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung von örtlichen und regionalen sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen. Die Anlagen müssen eine angemessene Größe aufweisen und müssen so geführt werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Sportbetriebs im Sinne des Tiroler Sportstätten-Strategieplanes 2020 entsprechen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Infrastrukturförderungsprogramm - "Errichtung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034800