EPU-Kooperationsförderung Link zur Förderung kopieren

Förderungsnehmer können nur Kooperationen von mindestens zwei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein. Als EPU gelten in der Regel Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH, die aktuell keine fest angestellten MitarbeiterInnen haben. Unterstützt werden Kooperationsprojekte, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung von neuen Produkten, Verfahren und/oder Dienstleistungen stehen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie EPU-Kooperationsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1034750